
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. ALLGEMEINES
Die AGB haben Gültigkeit für sämtliche Angebote und Verträge, die zwischen dem Chalet Bergliebe als Vermieter und dem jeweiligen Mieter abgeschlossen werden.
2. MIETGEGENSTAND
Mietgegenstand ist das Chalet Bergliebe, Turracher Höhe 301, in 8864 Stadl-Predlitz, das für max. 4 Personen mit der gesamten Einrichtung, der Terrasse und dem Wellnessbereich im Haupthaus, für die in der Buchungsbestätigung angegebene Nutzungsdauer, vermietet wird. Zusätzliche Personen müssen extra gebucht werden.
3. MIETDAUER/ANZAHL DER GÄSTE
Die Mietdauer ist in der Buchungsbestätigung definiert.
Die Räumlichkeiten stehen dem/der Mieter/in am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und sind am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen. Die maximale Belegung je Haus ist mit 5-7 Personen, je nach Buchungsvertrag, beschränkt.
4. MIETE/KAUTION
Die Höhe der Miete ist in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Die Miete beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. Neben der Miete sind in der Buchungsbestätigung die Kosten für Endreinigung inkl. dem Wäschepaket, die örtliche festgelegte Kurtaxe und sonstige Gebühren, wie zusätzliche Personen, ausgewiesen.
Die Miete deckt Betriebskosten wie die Heizung, das Kaminholz, das Warmwasser, Wasser, Fernsehen, und das Internet. Zusätzlich fallen EUR 15 an Stromkosten je Tag an.
Für die Dauer der Miete fällt eine Kaution von EUR 200. Die Kaution wird nach Beendigung des Bestandsverhältnisses rückerstattet, sofern das Haus mängelfrei übergeben wurde und das Inventar vollständig ist.
5. VERTRAGSABSCHLUSS/ BEZAHLUNG
Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung hat der/die Mieter/in, innerhalb des genannten Zeitrahmens, die Gesamtsumme inkl. der Kaution auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Im Falle nicht zeitgerechter Zahlung kommt kein Vertrag zustande.
Bankverbindung des Vermieters:
Chalet Bergliebe
IBAN: AT32 2070 6046 0048 2931
BIC: KSPKAT2KXXX
6. UMBUCHUNG/RÜCKTRITT
Ein allfälliger Rücktritt vom Mietvertrag durch den/die Mieter/in ist ausschließlich schriftlich (per E-Mail) möglich. Für den Fall des Rücktritts gelten folgende Stornoregelungen (maßgeblich ist das Datum des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter):
Bei Stornierung bis 3 Monate vor Reiseantritt fallen 30 % des Buchungswertes an.
Bei Stornierung 3 Monate bis 30 Tage vor Reiseantritt fallen 70 % des Buchungswertes an.
Bei Stornierungen 30 bis 1 Tag(e) vor Reiseantritt oder Nichterscheinen fallen 100% des Buchungswertes an.
Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist auflösen, wenn der Mieter/ die Mieterin oder deren Mitreisende durch ihr Verhalten andere gefährden oder sich sonst grob vertragswidrig verhalten. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf das gesamte Mietentgelt.
7. SORGFALTSPFLICHTEN
Der/die Mieter/in verpflichtet sich, den Mietgegenstand inkl. Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Alle während der Mietzeit entstandenen Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Durch den/ die Mieter/in oder seine Mitreisenden verursachte Schäden sind von dem Mieter/ der Mieterin zu erstatten. Ist während der Mietdauer das Mietobjekt unbesucht, sind Türen abzusperren und alle Fenster zu schließen. Entstehen durch Nichteinhaltung dieser Bestimmung Schäden (inkl. Diebstahl) haftet der Mieter/ die Mieterin für diese Schäden.
8. HAUSORDNUNG
Der Mieter/ die Mieterin ist verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung ist im Mietobjekt ausgehängt, auf der Homepage veröffentlicht und wird zwei Wochen vor Anreise per Mail zugestellt. Sie ist auch Mitreisenden zur Kenntnis zu bringen.
9. HAFTUNG
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmers für die gewissenhafte Bearbeitung der Mietanmeldung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung aus der Bestandsvereinbarung.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung. Insbesondere haftet er nicht für den Verlust von Wertsachen des Mieters/ der Mieterin, für Verträge des Mieters/ der Mieterin mit Dritten und insbesondere nicht für Schäden, die während des Aufenthaltes entstehen. Darunter fallen auch Verletzungen, die durch winterliche Verhältnisse (Eis, Dachlawinen etc.) herbeigeführt werden, da es sich gemäß §1319a ABGB nicht um einen Weg handelt, für dessen Zustand der Weghalter die Haftung zu übernehmen hätte.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn/ sie oder einen der Mitreisenden entstehen. Des Weiteren haftet der Mieter/ die Mieterin für die Einhaltung sämtlicher Vertragsbedingungen durch seine/ ihre Mitreisenden.
10. TIERHALTUNG
Tiere dürfen nicht in den Mietgegenstand mitgebracht werden.
11. SONSTIGES
Bei dringenden notwendigen Instandhaltungsarbeiten ist der Mieter/ die Mieterin verpflichtet, dem Vermieter, oder einem von ihm beauftragten Dritten, Zutritt zum Mietgegenstand zu gewähren.
Mehrere Mieter haften hinsichtlich aller Verpflichtungen zur ungeteilten Hand. Jeder Mieter/ jede Mieterin kann vom Vermieter hinsichtlich aller Verpflichtungen auch alleine (bis zur vollen Höhe der Forderung) in Anspruch genommen werden.
Der Vermieter speichert die personenbezogenen Daten nur so weit, wie sie für die interne Gästeverwaltung, für Informationen und Angebote genutzt werden.
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Der Gerichtsstand ist Graz, Österreich, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegen stehen.